Polen: Bischofskonferenz warnt vor tiefer Staatskrise angesichts des Konflikts um das Verfassungsgericht
Die Polnische Bischofskonferenz hat zu einer friedlichen Lösung und zu einer Deeskalation des Konflikts um das polnische Verfassungsgericht aufgerufen. Die aktuelle Eskalation des „seit langem andauernden Streit über die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Funktionsweise der Republik Polen“ führe zu einer „tiefen Staatskrise“. Es sei nicht Aufgabe der Kirche, über die Ursachen dieses Streits und die Verantwortung für dessen ungelösten Zustand zu entscheiden. „Aus Sorge um das Wohl des Vaterlandes und den sozialen Frieden rufen wir jedoch zu einer Deeskalation des Konflikts, zur Aufnahme eines konstruktiven Dialogs und zur friedlichen Lösung aller Schwierigkeiten auf“, so die Bischöfe.
Hintergrund des bischöflichen Appells ist der Machtkampf um die Zusammensetzung und den Vorsitz des Verfassungsgerichts. Der Sejm hatte in diesem Jahr rechtmäßig acht neue Richter für das Verfassungsgericht gewählt. Präsident Karol Nawrocki, der der vorherigen rechtskonservativen PiS-Regierung nahesteht, weigerte sich jedoch, fünf der neu gewählten Richter zu vereidigen. Diese leisteten daher ihren Amtseid vor dem Parlamentspräsident Włodzimierz Czarzasty. Da der Präsident des Verfassungsgerichts, Bogdan Święczkowski, den fünf Richtern jegliche Tätigkeit am Gericht untersagte, erklärte die Tusk-Regierung ihn Ende Oktober für abgesetzt und die neugewählte Verfassungsrichterin Anna Korwin-Piotrowska zur Präsidentin.
Das Verfassungsgericht wurde in der jüngsten Vergangenheit von Richtern dominiert, die von der vorherigen PiS-Regierung eingesetzt worden waren, und fällte oftmals Urteile im Sinne der der katholischen Kirche. So kritisierten die Bischöfe an ihrer Pressekonferenz am 24. Oktober auch zwei vom polnischen Parlament verabschiedete Gesetze zur Beendigung von Schwangerschaften, die Abtreibungen teilweise entkriminalisieren. Ziel ist es, die Auswirkungen der Verschärfungen des Abtreibungsrechts durch das Verfassungsgericht von 2020 zur Zulässigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen rückgängig zu machen. Die wichtigste Änderung betrifft die Wiedereinführung eines Schwangerschaftsabbruchs bei schweren Fehlbildungen des Fötus. Das Urteil des Verfassungsgerichts von 2020, das landesweite Proteste ausgelöst hatte, war von den katholischen Bischöfen begrüßt worden.
Im Juli 2025 entschied das Verfassungsgericht im Sinne der Bischöfe, indem es die vom Bildungsministerium geplante und seit 1. September 2025 geltende Reduktion des Religions- und Ethikunterrichts an den öffentlichen Schulen für verfassungswidrig erklärte. Die von der Kirche unterstützte Volksinitiative „Ja zur Religion und Ethik an der Schule“ gegen das Gesetz liegt weiterhin zur Beratung im Parlament.
Das polnische Parlament hat dem Verfassungsgericht am 6. März 2024 die Legitimität abgesprochen, und die Regierung von Donald Tusk anerkennt seither Urteile des Verfassungsgerichts nicht. Auch der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg hatte im Dezember 2025 entschieden, dass das Polnische Verfassungsgericht wegen Unregelmäßigkeiten bei der Ernennung von mehreren Richtern nicht den EU-Prinzipien entspricht.
Die späte und unklare Reaktion der Kirche auf die seit 2015 von der damaligen Regierungspartei PiS eingeführten Justizreform hat schon früh Kritik hervorgerufen. Nach den großen Demonstrationen Ende Dezember 2019 gegen ein vom Sejm angenommenes Gesetz, das es Richtern verbietet, Elemente der Justizreform der Regierungspartei PiS zu kritisieren, hatte bereits der damalige Vorsitzende der Polnischen Bischofskonferenz, Erzbischof Stanisław Gądecki von Poznań, zum Kompromiss aufgerufen.
Regula M. Zwahlen