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Slowakei: Gesetz zur Finanzierung von Privatschulen geändert

02. Dezember 2021

Das slowakische Parlament hat das Gesetz über die staatliche Verwaltung im Schulwesen und die schulische Selbstverwaltung novelliert. Mit dem Nationalratsbeschluss vom 25. November werden die Privatschulen – und damit auch jene in kirchlicher Trägerschaft – den von Gemeinden und Selbstverwaltungsregionen betriebenen Schulen gleichstellt. Unabhängig vom jeweiligen Schulbetreiber sollen für jede Schülerin und jeden Schüler dieselben Geldmittel zur Verfügung stehen. Statt als „Dotationen“ werden die Gelder künftig auch als „Finanzmittel“ bezeichnet.

Durch die Neuordnung soll die Autonomie der Betreiber kirchlicher Schulen und Schuleinrichtung in Übereinstimmung mit den geltenden Verträgen zwischen dem Staat und den Kirchen sowie den Betreibern von Privatschulen respektiert werden. Bezüglich der Finanzierung von staatlich betriebenen Schulen wird sich nichts ändern. Bei Privatschulen wird jedoch die Finanzierung auf Grundlage eines Vertrags neu geregelt. Dadurch soll zum Ausdruck kommen, dass die Beziehung der regionalen Selbstverwaltung zu den privaten und kirchlichen Betreibern nicht auf Über- und Unterordnung basiert, berichten slowakische Medien.

Mit der Gleichstellung der kirchlichen Schulen wird ein seit Jahren vorgebrachter Wunsch kirchlicher Kreise erfüllt. So hatten unter anderem im Jahr 2019 die höchsten Vertreter der Kirchen und der jüdischen Kultusgemeinde in einer gemeinsamen Erklärung beklagt, dass durch restriktive Maßnahmen staatlicherseits die Qualität und in letzter Konsequenz die Existenz kirchlicher Schulen gefährdet werde. Wenn ein Schulbetreiber über die Schulen eines anderen bestimme, beschränke dies das Recht der Eltern, für ihre Kinder eine Erziehung im Einklang mit ihrem Glaubensbekenntnis sicherzustellen.

Für die derzeitige Vierparteien-Koalition in Bratislava, die kürzlich zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode an einer Revision des Abtreibungsgesetzes gescheitert ist, bedeutet die Novelle zur Schulfinanzierung auch die Zufriedenstellung eines bedeutsamen Wählersegments. Die neuen Bestimmungen sollen nach Unterschriftleistung von Präsidentin Zuzana Čaputová am 1. Januar 2022 in Kraft treten. (Quelle: Katholische Presseagentur Kathpress, www.kathpress.at)