Montenegro: Präsident Đukanović unterzeichnet Religionsgesetz
Der montenegrinische Präsident Milo Đukanović hat am 25. Januar die von der neuen Regierung beschlossenen Änderungen am Religionsgesetz unterschrieben. Und zwar gegen die eigene Überzeugung, wie er betonte. Die Anpassung des umstrittenen Gesetzes war in im Dezember 2020 vom Parlament verabschiedet worden. Đukanović, der das Gesetz in dieser Form teils auch inhaltlich ablehnt, hatte es aber wegen vermeintlicher Verfahrensfehler bei der parlamentarischen Abstimmung nicht unterzeichnet und an das Parlament zurücküberwiesen. Dieses verabschiedete es daraufhin erneut. Laut Verfassung hatte Đukanović nun keinen Spielraum mehr, sich gegen das Gesetz zu stellen. Der ursprüngliche Text war ein Jahr zuvor auf seine Initiative hin verabschiedet worden.
Der Formalfehler, den Đukanović geltend machte: Angesichts der Coronavirus-Krise hatte das Parlament beschlossen, dass auch Abgeordnete, die sich in der Quarantäne befinden, per Videoschaltung an den Sitzungen teilnehmen können. In der Verfassung des Landes war eine solche Möglichkeit allerdings bisher nicht vorgesehen.
Letztlich ging und geht es aber um inhaltliche Differenzen zwischen dem Präsidenten und der neuen Parlamentsmehrheit in Montenegro. Der Streit um das Religionsgesetz war ein Zentralthema des Wahlkampfs gewesen. Bei der Wahl im August 2020 unterlag Đukanović mit seiner pro-westlichen Partei DPS knapp. Die Mehrheitsverhältnisse im montenegrinischen Parlament sind ebenfalls äußerst knapp: Das neue Regierungsbündnis, das von der pro-serbischen Demokratischen Front (DF) sowie zwei kleineren pro-westlichen Parteien unterstützt wird, hat 41 von 81 Mandaten.
Das Religionsgesetz hatte zu einer heftigen öffentlichen Auseinandersetzung zwischen den Anhängern von Đukanović und der Serbischen Orthodoxen Kirche (SOK) geführt. Der inzwischen der Corona-Pandemie zum Opfer gefallene montenegrinische Metropolit Amfilohije (Radović) stand an der Spitze des orthodoxen Widerstands. Die unklaren Formulierungen des Religionsgesetzes ließen die SOK befürchten, dass die wichtigsten Gotteshäuser und Klöster Montenegros enteignet werden könnten.
Die am 4. Dezember ins Amt gekommene neue Regierung von Montenegro hatte der Abänderung des Religionsgesetzes höchste Priorität eingeräumt und schon nach wenigen Tagen die umstrittenen Paragrafen des geplanten Gesetzes gestrichen bzw. neu formuliert. In der Neufassung sind nun nicht mehr jene Regelungen enthalten, die es hätten ermöglichen können, den Immobilienbesitz der SOK zu verstaatlichen. (Quelle: Katholische Presseagentur Kathpress, www.kathpress.at)