Bulgarien/Griechenland: Orthodoxe Bischöfe gegen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen
Der Hl. Synod der Bulgarischen Orthodoxen Kirche (BOK) hat sich vehement gegen eine staatliche Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ausgesprochen. In Bulgarien gibt es weder eine gleichgeschlechtliche Ehe noch eine andere Form der rechtlichen Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Paaren. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 5. September 2023 verpflichtet Bulgarien jedoch nun, eine rechtliche Regelung zur Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Paaren zu schaffen, um den Schutz ihres Privat- und Familienlebens zu gewährleisten, das durch die Europäische Menschenrechtskommission geschützt ist. Geklagt hatten zwei Bulgarinnen, die in Großbritannien, wo sie lange lebten, geheiratet hatten. Nach ihrer Rückkehr nach Bulgarien wurde dort ihre Ehe nicht anerkannt.
Nach seiner Sitzung am 22. November verkündete der Hl. Synod, die BOK müsse aufgrund der christlichen Lehre, der „nationalen verfassungsmäßigen Identität Bulgariens und der Rechtshoheit“ ihre Position „in der Frage des Konzepts von ‚Gender‘, Ehe, Familie und Kinderschutz“ beibehalten. Dabei werde die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau verstanden, es gebe nur das biologische Konzept von Geschlecht. Daher forderte der Hl. Synod, dass der Staat eine Revision des EGMR-Urteils fordert, um die christliche Wahrheit zu schützen. Zudem verwies er auf ein Urteil des bulgarischen Verfassungsgerichts vom Oktober 2021, das keine Verpflichtung aus der Verfassung ableiten konnte, dass der Staat die „Selbstbestimmung durch ein anderes Geschlecht als das biologische“ rechtlich respektieren müsse. Denn dies wäre mit dem Verfassungsbegriff von Geschlecht als fundamental für die Verfassungs- und Rechtsbasis für Ehe und Familie unvereinbar. Ausgehend davon rief der Hl. Synod den Staat auf, die „Autorität Bulgariens als souveränem Staat, geleitet von Rechtsstaatlichkeit“ zu bewahren.
Auch in Griechenland haben sich orthodoxe Bischöfe gegen die gleichgeschlechtliche Ehe ausgesprochen. Dort bereitet die konservative Regierungspartei Nea Demokratia einen Gesetzesentwurf zur Legalisierung von gleichgeschlechtlichen Ehen vor. Damit soll auch die Anerkennung von im Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen geregelt werden, offen bleibt die Frage nach dem Recht auf Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare. Unklar ist auch, wann die Regierung dem Parlament den Gesetzesentwurf zur Abstimmung vorlegen will. 2015 hatte die linke Syriza-Regierung zivile Partnerschaften für gleichgeschlechtliche Paare eingeführt, nachdem Griechenland 2013 vom EGMR wegen fehlender rechtlicher Regelungen gerügt worden war.
Metropolit Hierotheos (Vlachos) von Nafpaktos sprach gegen die Pläne der Regierung aus. Die Gesetze sollten nicht die „willkürlichen Entscheidungen jedes Individuums befriedigen“, erklärte er darin, sondern pädagogisch zur Entwicklung der Gesellschaft und des Individuums beitragen. Zudem müsse die Tradition des Landes bei der Gesetzgebung respektiert werden. Die Metropoliten Chrysostomos (Savvatos) von Messinia und Chrysostomos (Skliphas) von Patras lehnten das Gesetzesvorhaben gegenüber einem Regierungsvertreter ebenfalls ab. Sie kritisierten „falsche Götzen unserer Zeit“ sowie „neue und fremde Bräuche“. Auch Metropolit Ignatios (Georgakopoulos) von Dimitrias lehnte die gleichgeschlechtliche Ehe und vor allem die Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare ab. Damit würde Frauen die Mutterrolle weggenommen und sie würden zu einem „bloßen Instrument des Gebärens“. (NÖK)