Griechenland: Gericht bestätigt Recht auf Adoption gleichgeschlechtlicher Paare
Der Staatsrat, das oberste Verwaltungs- und Verfassungsgericht Griechenlands, hat entschieden, dass die Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare der griechischen Verfassung, der Europäischen Menschenrechtskonvention und EU-Recht entspreche. Ausdrücklich hielt der Staatsrat fest, dass die Traditionen der Orthodoxen Kirche in Bezug auf die Ehe vom Gesetz über gleichgeschlechtliche Ehen nicht beschnitten würden, wobei sechs Richter dagegen stimmten. Das Gesetz 5089/2024, das gleichgeschlechtliche Ehen in Griechenland legalisiert hatte, war im Februar 2024 trotz Widerstand der Griechischen Orthodoxen Kirche (GOK) verabschiedet worden. Seine Verfassungsmäßigkeit war bereits im Mai 2025 vom Staatsrat bestätigt worden. Das jetzige Urteil folgte auf eine Klage von zwei Vereinen und einer Non-Profit-Organisation, die das Gesetz annullieren lassen wollten.
Das Gericht argumentierte, dass die Ausweitung der zivilen Ehe auf gleichgeschlechtliche Paare in keiner Weise das Recht verschiedengeschlechtlicher Personen einschränke oder beeinflusse, zivil oder kirchlich zu heiraten und im traditionellen Sinn eine Familie zu bilden. Das Befolgen der Traditionen und Regeln der GOK in Bezug auf Ehe und Familie beruhten auf dem freien Willen der orthodoxen Gläubigen und würden vom Gesetz nicht beeinflusst. Weiter würdigte das Gericht die historische Rolle der Orthodoxie in der griechischen Gesellschaft, gerade in der Formung der moralischen Ansichten, betonte aber, dass diese Ansichten sich mit der Zeit weiterentwickeln könnten. Zudem urteilte das Gericht, dass das Adoptionsrecht gleichgeschlechtlicher Paare den verfassungsmäßigen Kinderschutz nicht verletze.
Auf das Gerichtsurteil reagierte die Heilige Vereinigung griechischer Geistlicher mit einem kritischen Statement. Sie anerkannte das Recht Griechenlands, als säkularer Staat Gesetze zu verabschieden, die religiösen Normen widersprechen. Allerdings bedauerte die Vereinigung, dass das Gericht die „religiösen und sozialen Traditionen des Landes“ sowie die Gefühle des Volks nicht berücksichtigt habe. Statt sich mit nationalen Sorgen zu befassen, übernehme diese Art Gesetzgebung Praktiken „bestimmter westlicher Gesellschaften“, die nach Meinung der Vereinigung „jegliches Maß und alle Grenzen verloren haben“. Zudem sorgt sie sich über die Rechte von Kindern, die von gleichgeschlechtlichen Paaren adoptiert werden und denen entweder ein „mütterliches oder väterliches Vorbild vorenthalten wird“. (NÖK)