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Vatikan: Papst verschärft Strafrecht für Ostkirchen

06. April 2023

Papst Franziskus hat das Strafrecht für die mit Rom verbundenen Ostkirchen verschärft und es damit dem kirchlichen Strafrecht der lateinischen Kirche angepasst. In einem Päpstlichen Gesetz („Motu proprio“), das am 29. Juni in Kraft treten soll, hat er unter anderem die Verjährung für sexuellen Missbrauch verlängert und die Strafbestimmungen für diese Verbrechen neu gefasst. Das Gesetz trägt den Titel „Vocare peccatores“ (Die Sünder zur Reue rufen) und wurde am 5. April vom vatikanischen Presseamt in lateinischer Sprache veröffentlicht.

Mit dem Erlass ändert der Papst 23 Einzelgesetze des Kirchengesetzbuchs der Ostkirchen. Im allgemeinen Teil wird unter anderem neu festgelegt, dass Täter, die im Zustand der Trunkenheit Verbrechen begangen haben, schärfer bestraft werden sollen, wenn die Trunkenheit herbeigeführt wurde, um die Straftat zu begehen.

Ferner wird das Register der möglichen Strafen gegen Geistliche genauer definiert. So kann künftig auch die Erlaubnis zum Beichtehören oder zum Predigen entzogen werden, auch eine Minderung oder Streichung des Gehalts ist möglich. Die Höchststrafe ist weiterhin die Entfernung aus dem Klerikerstand und/oder der Ausschluss aus einer Ordensgemeinschaft. Als Beugestrafe gibt es weiterhin die Exkommunikation, die in den Ostkirchen in zwei Stufen verhängt werden kann.

Auch neue Straftatbestände werden eingeführt. Dazu gehört der Versuch, gegen eine Entscheidung des Papstes das Kollegium der Bischöfe anzurufen. Ferner die absichtliche Entweihung der Sakramente, die Spendung der Sakramente an Menschen, die diese nicht empfangen dürfen, sowie der Versuch, Frauen zu Priestern zu weihen.

Bei der möglichen Verletzung des Beichtgeheimnisses wird nun auch die Nutzung technischer Aufzeichnungsmittel und die Verbreitung über soziale Medien als Straftat genannt.

Die umfangreichsten Neuerungen führt der Papst zum Thema sexueller Missbrauch ein. Künftig werden – wie bereits in der übrigen katholischen Kirche – auch in den Ostkirchen sexuelle Handlungen mit Minderjährigen oder besonders Schutzbedürftigen strenger bestraft.

Auch die Nutzung oder Verbreitung von kinderpornografischem Material zählt nun dazu. Die Verjährungsfristen für Verbrechen mit Minderjährigen werden auf bis zu 20 Jahre verlängert.

Zu den mit Rom verbundenen Ostkirchen zählen unter anderem die griechisch-katholischen Christen in der Ukraine, die Maroniten und die Melkiten im Nahen Osten sowie mehrere Kirchen der indischen, der syrischen, der koptischen und der armenischen Tradition. Sie haben ein eigenes Kirchenrecht, das im sogenannten Ostkirchen-Kodex zusammengefasst ist. Für die übrigen Teile der katholischen Kirche hatte der Papst das Strafrecht bereits in den vergangenen Jahren nach und nach verschärft. (Quelle: Katholische Presseagentur Kathpress, www.kathpress.at)