Georgien: Verfassungsgericht hebt Privilegien für orthodoxe Kirche auf
26. Juli 2018
Das georgische Verfassungsgericht hat zwei Gesetze, die der Georgischen Orthodoxen Kirche (GOK) in Steuer- und Eigentumsfragen eine bevorzugte Behandlung einräumen, per 31. Dezember 2018 außer Kraft gesetzt. Das Gericht gab damit acht kleinen Religionsgemeinschaften – darunter die römisch-katholische Kirche des Landes und die Union der georgischen Muslime – Recht, die sich durch die betreffenden Gesetze diskriminiert fühlten.
Eines der Gesetze hatte die GOK vom Bezahlen der Mehrwertsteuer beim Bauen, Renovieren und Ausstatten von Kirchen befreit. Da es ausschließlich für die GOK galt, fanden die Minderheitsreligionen, es verstoße gegen ihr verfassungsmäßiges Recht auf Gleichbehandlung. Das georgische Parlament, der Angeklagte des Verfahrens, argumentierte dagegen, dass alle religiösen Gruppen gleichberechtigt seien, aber die besonderen Privilegien der GOK durch die Notwendigkeit, das kulturelle Erbe des Landes zu schützen, sowie die in der Verfassung festgeschriebene „besondere Rolle“ der GOK gerechtfertigt seien. Das Gericht entschied jedoch, die ungleiche Behandlung der Religionsgemeinschaften sei diskriminierend und von der Regierung nur unzureichend begründet. Das Steuerprivileg sollte entweder ganz abgeschafft oder allen religiösen Organisationen gewährt werden.
Im zweiten Fall klagten die Religionsgemeinschaften aufgrund des Eigentumsrechts, das die Rückgabe von enteigneten Liegenschaften ausschließlich an die GOK erlaubt. Auch in diesem Fall argumentierte das georgische Parlament mit der „besonderen Beziehung“ zwischen dem Staat und der GOK. Das Verfassungsgericht entschied wiederum, dass die „Anerkennung der besonderen Rolle der orthodoxen Kirche nicht bedeutet, dass sie privilegiert werden soll“. Deshalb sollte das Privileg abgeschafft oder allen Religionsgemeinschaften gewährt werden.
Ein Anwalt des Tolerance and Diversity Institute, das gemeinsam mit anderen Organisationen die acht Religionsgemeinschaften vor Gericht vertrat, geht davon aus, dass das Parlament letztlich die Rechte allen religiösen Gruppen gewähren wird, da es kaum bereit sei, die Rechte der GOK zu beschneiden. Es gebe noch mehr diskriminierende Gesetze, daher sei geplant, zwei weitere Klagen beim Verfassungsgericht einzureichen, so der Anwalt weiter.
Der Status der GOK ist in einem Verfassungsabkommen zwischen der Kirche und dem Staat von 2002 geregelt. Georgische Bürgerrechtsgruppen kritisieren das Abkommen und die Auswirkungen, die es auf andere Gesetze hatte. Auch die finanzielle Unterstützung des Staats für Religionsgemeinschaften widerspiegle die Privilegien der GOK und sei diskriminierend. (NÖK; mit Material von KNA)
Eines der Gesetze hatte die GOK vom Bezahlen der Mehrwertsteuer beim Bauen, Renovieren und Ausstatten von Kirchen befreit. Da es ausschließlich für die GOK galt, fanden die Minderheitsreligionen, es verstoße gegen ihr verfassungsmäßiges Recht auf Gleichbehandlung. Das georgische Parlament, der Angeklagte des Verfahrens, argumentierte dagegen, dass alle religiösen Gruppen gleichberechtigt seien, aber die besonderen Privilegien der GOK durch die Notwendigkeit, das kulturelle Erbe des Landes zu schützen, sowie die in der Verfassung festgeschriebene „besondere Rolle“ der GOK gerechtfertigt seien. Das Gericht entschied jedoch, die ungleiche Behandlung der Religionsgemeinschaften sei diskriminierend und von der Regierung nur unzureichend begründet. Das Steuerprivileg sollte entweder ganz abgeschafft oder allen religiösen Organisationen gewährt werden.
Im zweiten Fall klagten die Religionsgemeinschaften aufgrund des Eigentumsrechts, das die Rückgabe von enteigneten Liegenschaften ausschließlich an die GOK erlaubt. Auch in diesem Fall argumentierte das georgische Parlament mit der „besonderen Beziehung“ zwischen dem Staat und der GOK. Das Verfassungsgericht entschied wiederum, dass die „Anerkennung der besonderen Rolle der orthodoxen Kirche nicht bedeutet, dass sie privilegiert werden soll“. Deshalb sollte das Privileg abgeschafft oder allen Religionsgemeinschaften gewährt werden.
Ein Anwalt des Tolerance and Diversity Institute, das gemeinsam mit anderen Organisationen die acht Religionsgemeinschaften vor Gericht vertrat, geht davon aus, dass das Parlament letztlich die Rechte allen religiösen Gruppen gewähren wird, da es kaum bereit sei, die Rechte der GOK zu beschneiden. Es gebe noch mehr diskriminierende Gesetze, daher sei geplant, zwei weitere Klagen beim Verfassungsgericht einzureichen, so der Anwalt weiter.
Der Status der GOK ist in einem Verfassungsabkommen zwischen der Kirche und dem Staat von 2002 geregelt. Georgische Bürgerrechtsgruppen kritisieren das Abkommen und die Auswirkungen, die es auf andere Gesetze hatte. Auch die finanzielle Unterstützung des Staats für Religionsgemeinschaften widerspiegle die Privilegien der GOK und sei diskriminierend. (NÖK; mit Material von KNA)