Zum Hauptinhalt springen

Russland: Frontgeistliche sollen teilweise Veteranen gleichgestellt werden

10. April 2025

Ins russische Parlament ist ein Gesetzesvorschlag eingebracht worden, der Geistliche, die in Russlands Krieg gegen die Ukraine Dienst leisten, besser absichern soll. Die Anpassung des Gesetzes „Über Veteranen“ sieht vor, Militärgeistliche den Veteranen von Kampfhandlungen gleichzustellen. Dazu müssten sie mindestens vier Monate lang Gottesdienste oder andere Riten und Zeremonien für Soldaten, Mobilisierte und Freiwillige der Militäroperation durchgeführt haben. Der Dienst muss auf den von Russland beanspruchten ukrainischen Gebieten (Donezk, Luhansk, Cherson und Zaporizhzhja) oder russischen Grenzregionen, die von Kampfhandlungen betroffen sind, geleistet worden sein. Zudem müssen die Geistlichen Teil einer „zentralisierten religiösen Organisation“ sein und über eine Bestätigung des „Leitungsorgans“ ihrer Religionsgemeinschaft verfügen.

Laut dem Entwurf würden Militärgeistliche auch den Invaliden des Zweiten Weltkriegs und anderer Konflikte gleichgestellt, wenn sie durch Verletzungen, Verstümmelungen oder Erkrankungen, die sie im Dienst im Krieg erleiden, invalid werden. Über das System der Entschädigungen für die Veteranen soll die russische Regierung entscheiden. Sollte die Gesetzesanpassung angenommen werden, würde sie rückwirkend den Zeitraum seit dem 24. Februar 2022 umfassen. Erarbeitet wurde der Entwurf vom Duma-Komitee für Staatsaufbau und Gesetzgebung und von dessen Vorsitzendem, Pavel Krascheninnikov, eingereicht.

Auch die Russische Orthodoxe Kirche (ROK) beteiligte sich der Entwicklung des Dokuments und unterstützt es. So schickte der Moskauer Patriarch Kirill einen Unterstützungsbrief für das Vorhaben an die Duma. Die Frage nach der Absicherung von Geistlichen, die im Kriegsgebiet aktiv sind, stellt sich seit dem Anfang des Kriegs 2022. Schon 2023 hatte die ROK unter der Leitung von Äbtissin Ksenija (Tschernega), der Leiterin der Rechtsabteilung des Moskauer Patriarchats, einen Gesetzesvorschlag erarbeitet und der Duma übergeben. Laut diesem hätten Militärgeistliche in Bezug auf ihren Status und ihre Privilegien den Vertragssoldaten gleichgestellt werden sollen. Dies kam aber nicht zustande. Zuletzt wurden in der Duma am 30. Januar 2025 an einem Runden Tisch im Rahmen der XIII Parlamentarischen Weihnachtstreffen mögliche Anpassungen diskutiert, an diesen nahm auch Patriarch Kirill teil. Im März 2024 unterzeichnete der russische Präsident Vladimir Putin einen Erlass über die Kompensationen bei Tod oder Verwundung für ziviles Personal der russischen Streitkräfte. Nach Meinung der ROK umfasst der Erlass auch Militärgeistliche.

Laut Angaben der Synodalabteilung für die Zusammenarbeit mit den Streitkräften waren bisher 2000 Geistliche an der Front, das wäre ca. jeder 18. bis 20. Geistliche der ROK. Allerdings waren kaum alle von ihnen vier Monate im Kriegsgebiet. Viele fahren nur kurz an die Front, um Unterstützungsgüter abzuliefern. Diese gelten nicht als zivile Mitarbeiter des Verteidigungsministeriums und erhalten auch keinen Lohn dafür, sondern sind formell Freiwillige. Daher verfügen sie und ihre Familien über keinerlei Sicherheiten im Fall einer Verwundung oder Todes des Geistlichen. Dies will die ROK ändern, bisher aber mit bescheidenem Erfolg. Parallel sucht sie zahlreiche weitere Militärgeistliche. Im Sommer 2024 wurden offenbar alle Eparchien angewiesen, freiwillige Geistliche für die Front zu motivieren. Am 30. Januar 2025, ebenfalls an einem Runden Tisch im Rahmen der Parlamentarischen Weihnachtstreffen, erklärte Metropolit Kirill (Pokrovskij) von Stavropol, der Leiter der Synodalabteilung für die Zusammenarbeit mit den Streitkräften, dass mindestens 1500 Militärgeistliche nötig seien, um alle Soldaten versorgen zu können. Das wäre eine Verfünffachung des aktuellen Bestands. (NÖK)