Ukraine: Staat und Religionsgemeinschaften einigen sich auf Schutzmaßnahmen
Aufgrund der gelockerten Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus konnten die Pfingstfeiern in der Ukraine in Anwesenheit der Gläubigen stattfinden. Seit dem 5. Juni dürfen wieder Gottesdienste in den Kirchen stattfinden, wenn pro Person fünf Quadratmeter Platz zur Verfügung stehen. Bei religiösen Feiern im Freien müssen die Gläubigen 1,5 Meter Abstand zueinander einhalten. Auch Über-60-jährige Personen dürfen wieder teilnehmen. Die Regelungen berücksichtigen die wichtigsten Vorschläge des Allukrainischen Rats der Kirchen und Religionsorganisationen, der u. a. die ursprüngliche Regelung einer Mindestfläche von 10 Quadratmetern pro Person in Gotteshäusern kritisiert hatte.
An den kirchlichen Pfingstfeierlichkeiten hätten rund 200‘000 Gläubige teilgenommen, berichtete die Nationalpolizei der Ukraine. Dabei hätten die Geistlichen und die Gemeindemitglieder die Regeln zum Abstandhalten und für Versammlungen eingehalten, der Feiertag sei friedlich verlaufen. Der ukrainische Präsident Volodymyr Zelenskyj rief trotzdem nochmals zur Befolgung der Regeln auf, da sie offenbar andernorts missachtet worden waren und die Zahl der Infizierten steige. Die Lockerungen dienten der Rettung der Wirtschaft, das Virus sei jedoch nicht verschwunden, betonte der Präsident in einer Coronavirus-Pressekonferenz. Noch „können wir uns keine Massenveranstaltungen zum Vergnügen erlauben“, sagte Zelenskyj. Man wolle nicht wieder zu strengen Quarantäneregeln zurückkehren müssen.
Ein ähnlicher Aufruf kam schon Anfang Juni von Vitalij Klitschko, dem Bürgermeister von Kiew, nachdem es zu einem starken Anstieg von Coronavirus-Infektionen im Frolovskij Himmelfahrts-Frauenkloster gekommen war. Daraufhin wurde das Kloster in einem Vorort von Kiew unter Quarantäne gestellt.
Bei seinem Treffen mit dem ukrainischen Ministerpräsidenten Denys Schmyhal am 2. Juni hat Allukrainische Rat der Kirchen und Religionsorganisationen nicht nur seine Vorschläge zu Corona-Maßnahmen anbringen können, sondern auch andere Fragen mit dem Ministerpräsidenten besprechen können. Metropolit Epifanij (Dumenko) von der Orthodoxen Kirche der Ukraine bestand darauf, dass die „Genderideologie“ nicht in die ukrainische Gesetzgebung aufgenommen werden dürfe. Großerzbischof Svjatoslav (Schevtschuk) von der Ukrainischen Griechisch-Katholischen Kirche sprach sich für ein Verbot der Leihmutterschaft aus. Zudem regte der Rat eine ständige Zusammenarbeit zwischen zentralen Ministerien und sich an. An einem solchen ständigen Dialog und einer effektiveren Zusammenarbeit zeigte sich der Ministerpräsident interessiert. (NÖK)