Ukraine: Religiöse Kritik an Ratifizierung der Istanbul-Konvention
Das ukrainische Parlament hat trotz Kritik von Glaubensgemeinschaften die Istanbul-Konvention ratifiziert. Am 20. Juni stimmten 259 Abgeordnete der Verchovna Rada für die Ratifizierung, bei nur vier Gegenstimmen und 25 Enthaltungen. Das 2011 von den Mitgliedstaaten des Europarats unterzeichnete „Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, nach seinem Unterzeichnungsort „Istanbul-Konvention“ genannt, hat in den letzten Jahren in der Ukraine immer wieder den Protest von Religionsgemeinschaften hervorgerufen, die sich am im Dokument enthaltenen Genderbegriff stören.
Der Allukrainische Rat der Kirchen und Religionsgemeinschaften kritisierte in einem Statement die „übereilte Parlamentsabstimmung und Unterzeichnung des Gesetzes durch den Präsidenten“. Sowohl der Präsident als auch das Parlament hätten bei früheren Treffen „zusätzliche Konsultationen und eine angemessene gesellschaftliche Diskussion“ versprochen. Stattdessen habe die Gesellschaft bisher nicht einmal eine vollständige Erklärung erhalten, wie die Istanbul-Konvention die ukrainische Gesetzgebung in Bezug auf häusliche Gewalt verbessern könne. Als Alarmsignal bezeichnete der Rat zudem die mediale „Intoleranz gegenüber der Meinung der religiösen Gesellschaft, die Ablehnung eines Dialogs und Negierung des Rechts der Religionsgemeinschaften, am gesellschaftlichen Leben im Land teilzunehmen“. In der ukrainischen Gesellschaft müsse Raum für Gedanken- und Meinungsäußerungsfreiheit bleiben.
Schon am 16. Juni, als bekannt wurde, dass die Rada die Ratifizierung der Istanbul-Konvention auf die Tagesordnung der Sitzung vom 20. Juni gesetzt hatte, warnte der Rat in einem Aufruf an das Parlament davor, dass die Ratifizierung während des Kriegs in der Ukraine eine „neue Welle gesellschaftlicher Proteste, Unzufriedenheit und Kritik an der Regierung provozieren wird“. Gerade jetzt brauche der Staat „Einheit, Geschlossenheit und eine Konsolidierung der Bemühungen aller gesellschaftlicher Institutionen“. Der Rat rief „angesichts der Gefährlichkeit der Genderideologie“ zu „praktischen Maßnahmen und der Entwicklung der nationalen Gesetzgebung“ zur Bekämpfung häuslicher Gewalt auf.
Die Orthodoxe Kirche der Ukraine (OKU) stellte sich in einem Statement vom 20. Juni gegen „Versuche, unter dem Deckmantel des Kampfs gegen häusliche Gewalt die ideologischen, weltanschaulichen und medizinischen Begriffe ‚sexuelle Orientierung‘ und ‚Gender-Identität‘ als juristische Begriffe in die ukrainische Gesetzgebung einzuführen“, um dort das biologische Geschlecht durch Gender zu ersetzen. Damit solle eine Ideologie gesetzlich bindend werden, obwohl der Staat keine Ideologie so einstufen dürfe. Die OKU verurteilte die „Politisierung“ des Themas gleichgeschlechtlicher Beziehungen und die juristische Verfolgung von Kritikern „dieser Sünde“.
Der Rat hatte sich schon früher gegen die Ratifizierung der Istanbul-Konvention ausgesprochen, zugleich verlangten ukrainische Aktivist:innen deren Ratifizierung. Auch in anderen osteuropäischen Staaten haben Kirchen die Istanbul-Konvention kritisiert, so in Bulgarien, Kroatien, Tschechien und der Slowakei. In Kroatien wurde die Konvention 2018 trotz kirchlicher Proteste ratifiziert. (NÖK)