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Ukraine: Wenige Gemeinden der OKU bleiben bei altem Kalender

14. Dezember 2023

Die Orthodoxe Kirche der Ukraine (OKU) hat mit Blick auf Weihnachten darüber informiert, wie viele Gemeinden zum neuen Kalender übergehen und wie viele beim alten Kalender bleiben wollen. Oleksandr Trofymljuk, Rektor der Kyjiwer Orthodoxen Theologischen Akademie und Leiter der Kalenderkommission der OKU, erklärte, dass lediglich 120 von 8500 Gemeinden beim alten Kalender bleiben, das seien weniger als 1,5 Prozent der Gemeinden.

Trofymljuk sagte weiter, dass der Prozess des Wechsels schmerzlos verlaufe. Einzelne Gemeinden der OKU wollten in der Übergangszeit noch beim alten Kalender bleiben, während die Gemeinden, die von der Ukrainischen Orthodoxen Kirche (UOK) zur OKU übergetreten sind, sofort den neuen Kalender annähmen. Zugleich dauere die Aufklärungsarbeit an, die Priester aller Gemeinden müssten mit den Gläubigen sprechen und die Reform erklären.

Die OKU und die Ukrainische Griechisch-Katholische Kirche (UGKK) haben im ersten Halbjahr 2023 beschlossen, zum Neujulianischen Kalender überzugehen. Somit wird Weihnachten neu am 25. Dezember gefeiert. Lediglich bewegliche Feiertage wie Ostern sollen weiter entsprechend dem alten Julianischen Kalender gefeiert werden. Der Kalenderwechsel war in der Ukraine schon länger ein Thema, viele Gemeinden hatten im Vorfeld einen Wechsel befürwortet oder um die Erlaubnis gebeten, gemäß dem Neujulianischen Kalender zu feiern. Die meisten orthodoxen Lokalkirchen benutzen den Neujulianischen Kalender, dem Julianischen Kalender folgen weiterhin die Russische, Serbische und Georgische Orthodoxe Kirche sowie die UOK. Der Wechsel trat bei der UGKK und der OKU per 1. September 2023 in Kraft.

Auf staatlicher Ebene gilt der 25. Dezember seit 2017 als arbeitsfreier Feiertag. Im Juli 2023 beschloss das ukrainische Parlament, dass der 7. Januar, das Weihnachtsdatum entsprechend dem Julianischen Kalender, kein offizieller Feiertag mehr ist; zuvor waren beide Weihnachtsdaten offizielle Feiertage. Auch diese Änderung trat am 1. September in Kraft. (NÖK)