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Ukraine: Gericht lehnt Beschwerde gegen Experteneinschätzung des Statuts der UOK ab

26. September 2024

Ein Kyjiwer Verwaltungsgericht hat am 18. September eine Klage der Ukrainischen Orthodoxen Kirche (UOK) gegen das Urteil einer Expertengruppe des Staatsdienstes für Ethnopolitik und Gewissensfreiheit über ihr Statut abgewiesen. Es kam zum Schluss, die Klägerin habe keine Beweise dafür vorgelegt, dass persönliche Ansichten einzelner Experten das Verfahren und das Resultat der Untersuchung beeinflusst hätten. Das Gericht lehnte es auch ab, die Ergebnisse der Untersuchung für ungültig zu erklären.

Der Staatsdienst für Ethnopolitik und Gewissensfreiheit hatte auf Anordnung des Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrats der Ukraine im Dezember 2022 eine Expertengruppe zusammengestellt, um das Statut der UOK zu überprüfen. Diese sollte feststellen, ob es darin eine „kirchlich-kanonische Verbindung“ der UOK zum Moskauer Patriarchat gebe. Ende Januar 2023 schloss die Expertengruppe ihre Analyse ab und kam zum Schluss, dass der Status der UOK als „strukturelle Unterabteilung der Russischen Orthodoxen Kirche (ROK) unverändert geblieben“ sei. Die Verabschiedung einer neuen Fassung des Statuts durch das Landeskonzil vom 27. Mai 2022, an dem sich die UOK für völlig unabhängig erklärt hatte, habe nicht zum Abbruch der kanonischen Verbindung zur ROK geführt. Die UOK war mit dem Urteil der Expertengruppe nicht einverstanden, zudem hatte sie schon zuvor die Auswahl der Experten kritisiert, von denen sie die Mehrheit für voreingenommen und parteiisch hielt. Der Staatsdienst für Ethnopolitik und Gewissensfreiheit warf der UOK seinerseits mangelnde Kooperation vor.

Das Gericht bestätigte nun, dass ein Vertreter der UOK an der Untersuchung teilnehmen sollte. Der Leiter der synodalen Rechtsabteilung, Erzpriester Oleksandr Bachov, hatte am 10. Januar 2023 an einer Sitzung der Expertengruppe teilgenommen und dabei vier Mitgliedern Befangenheit vorgeworfen. Kurz darauf bat der Staatsdienst das Oberhaupt der UOK, Metropolit Onufrij (Berezovskij), die kanonische Verbindung der UOK zum Moskauer Patriarchat schriftlich zu bestätigen oder zurückzuweisen. Darauf sei Metropolit Onufrij nicht eingegangen, sondern habe darauf hingewiesen, dass religiöse Untersuchungen durch den Staatsdienst „objektiv, transparent, von professionellen und unparteiischen Spezialisten und ohne die Rechte von anderen, darunter die UOK, zu verletzen“, durchgeführt werden müssten. Zudem habe er beteuert, dass die UOK nicht ihre Teilnahme verweigere und bereit sei, Erklärungen zu liefern.

Die UOK habe vom Gericht gefordert, die Resultate der Expertenuntersuchung aufgrund formaler Kriterien für ungültig zu erklären, habe aber keine Bemerkungen zum Inhalt der Untersuchung geliefert. Zudem habe sie keine Beweise für eine Beeinflussung durch einzelne Experten vorgelegt. Sie habe auch keine Argumente gegen den Inhalt der Untersuchung geliefert. Die UOK hat einen Monat Zeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen, danach ist es rechtsgültig. (NÖK)

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