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Polen: Freisprüche im Prozess um „Regenbogen-Madonna“

11. März 2021

In Polen sind drei Frauen vom Vorwurf der Verletzung religiöser Gefühle freigesprochen worden. Die drei Aktivistinnen Elżbieta Podleśna, Anna Prus und Joanna Gzyra-Iskandar hatten im April 2019 Plakate einer mit regenbogenfarbenen Heiligenscheinen umgebenen Schwarzen Madonna von Tschenstochau um die Pfarrkirche St. Maximilian Kolbe platziert. Aus Sicht des Bezirksgerichts in Płock hat die Staatsanwaltschaft nicht beweisen können, dass die Aktion der Angeklagten auf eine absichtliche Verletzung der religiösen Gefühle von Gläubigen oder auf eine Beleidigung des Bilds der Muttergottes von Tschenstochau zielte. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen das Urteil angekündigt.

Richterin Agnieszka Warchoł erklärte, dass das Gericht viele Briefe von praktizierenden Katholiken, Katecheten und sogar Geistlichen erhalten habe, die ausdrücklich erklärten, dass das Bild der Muttergottes mit dem Regenbogen ihre Gefühle nicht verletzte. Das Gericht stelle daher fest, dass diejenigen, die diese Darstellung des Bildes nicht akzeptieren, „in einer entschiedenen Minderheit bleiben“. Außerdem verstoße das Symbol des Regenbogens nicht gegen das sakrale Bildnis, und es gebe keine Bestimmung in der Bibel oder im Katechismus der katholischen Kirche, die nicht-heteronormative Personen von der Gemeinschaft der Kirche ausschließe.

Die Aktivistinnen hatten die berühmte Schwarzen Madonna von Tschenstochau auf Postern und Aufklebern mit dem Symbol der LGBT-Bewegung, dem Regenbogen, anstelle des goldenen Heiligenscheins versehen. Sie klebten diese unter anderem auf mobile Toilettenkabinen und Mülleimer. Daraufhin hatte die Bezirksstaatsanwaltschaft in Płock Anklage gegen die Frauen aufgrund der Verletzung religiöser Gefühle erhoben und eine Strafe von sechs Monaten Freiheitsbeschränkung mit der Verpflichtung zu unbezahlter, kontrollierter Arbeit für soziale Zwecke gefordert.

Die Aktion der drei Frauen war eine Antwort auf das „Heilige Grab“ – eine liturgische Tradition in der Karwoche, bei der in katholischen Kirchen Sündenbegriffe um das Kreuz Christi aufgestellt werden. In manchen Kirchen, so auch in Płock, waren neben Begriffen wie „Aggression“, „Lüge“ und „Hass“ auch „LGBT“ und „Gender“ zu lesen. In ihrer Rede vor Gericht erläuterte Elżbieta Podleśna, sie habe diese Tat bewusst begangen, um sich auf die Seite der Menschen zu stellen, die der Nebenkläger, Gemeindepfarrer Tadeusz Łebkowski, in die Hassrede einbezogen habe.

Regula Zwahlen