Polen: Bioethik-Expertengruppe der Bischofskonferenz zu „Geschlechtsumwandlung“
Am 15. November hat die Expertengruppe der Polnischen Bischofskonferenz für Bioethik eine Stellungnahme zum Thema Geschlechtsumwandlung veröffentlicht. Diese bezieht sich u.a. auf die Lehre von Papst Franziskus zur „Gender-Ideologie“ und frühere Dokumente wie den „Standpunkt der Polnischen Bischofskonferenz zur LGBT+-Frage“ von 2020.
Da es immer mehr Menschen gebe, die sich als „transgender“ wahrnehmen, und es einen Trend zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen bei immer jüngeren Menschen gebe, möchte die Kirche das Thema eingehend reflektieren und auch auf die Stimmen der Betroffenen hören. Menschen der Kirche sollten Menschen mit einem Identitätsdilemma kompetent begleiten und auf fachübergreifende Unterstützung hinweisen können. Das Dokument richte sich in erster Linie an „Menschen, die Schwierigkeiten mit der Unvereinbarkeit ihres metrischen Geschlechts mit ihrer persönlichen Geschlechtsidentifikation haben“, oder deren Angehörige, die sich für die kirchliche Position interessieren.
Scharf abgelehnt wird die von der amerikanischen Philosophin Judith Butler unternommene Unterscheidung zwischen biologischem und kulturellem Geschlecht (sex/gender), welche die Frage des Geschlechts auf sprachlicher Ebene von der Realität des Körpers abspalte. Gemäß der christlichen Anthropologie sei die Sexualität jedoch „ein Geschenk, und die Entscheidungen, bei denen sie eine Schlüsselrolle spielt (Verwirklichung des Sexuallebens, Vaterschaft, Mutterschaft), sind eng mit dem Wesen und der Identität der menschlichen Natur verbunden.“ Abgelehnt wird im Dokument, dass Jugendliche ohne Beisein der Eltern therapeutische und pädagogische Maßnahmen zur Geschlechtsumwandlung vornehmen können, wie auch Pubertätsblocker. Man dürfe auch nicht verschweigen, dass klinisch vorgenommene Geschlechtsumwandlungen das Wohlbefinden der Patienten oft nicht verbessert hätten, eine Rückkehr oft unmöglich sei, die Prokreation verunmögliche oder die Gesundheit generell schädige.
Die Expertengruppe hält vor allem folgende drei Praktiken für ethisch falsch: Jede Infragestellung der Praxis der Geschlechtsumwandlung sofort als Hassrede und als strafbar zu bewerten; Vereinfachung der Diagnoseverfahren zur Unterstützung von Transgender-Personen, wobei eine Selbstidentifizierung ausreicht, um eine Umwandlung (Hormonbehandlung oder chirurgische Eingriffe und Stoffwechselveränderungen) einzuleiten; Vernachlässigung psychosozialer Methoden bei der Diagnose von Umwandlungen und ausschließliche Bevorzugung von Pharmakotherapie und chirurgischen Methoden.
Wichtig sei ein umfassendes Verständnis für Personen, die sich in einem falschen Körper wähnen, und insofern Verständnis, Empathie und Akzeptanz suchten. Deshalb könne eine „aggressive und abwertende Stigmatisierung von Transgender-Personen nicht geduldet werden. Deshalb möchte die Kirche vor allem bekräftigen, dass jeder Mensch, unabhängig von seiner sexuellen Neigung und seiner geschlechtlichen Identifikation, in seiner Würde geachtet und so betreut werden muss, dass ‚jedes Anzeichen von ungerechter Diskriminierung‘ und insbesondere jede Form von Aggression und Gewalt vermieden wird.“
Vielmehr müsse ein Netz professioneller psychologischer und psychiatrischer Beratung aufgebaut werden, die bei der Diagnose von Identitätsproblemen junger Menschen helfen können. Generell sollten „in der Erziehung im weitesten Sinne (schulisch und gesellschaftlich) sowohl die Unterschiede als auch die natürliche Komplementarität von Mann und Frau hervorgehoben werden, um junge Menschen zu einer Liebe zu erziehen, die als ‚positives und weises Geschenk des Selbst‘ verstanden wird. Ein wichtiges Element in diesem Prozess ist eine altersgerechte und von den Eltern kontrollierte Sexualerziehung von Kindern und Jugendlichen, die religiöse und kulturelle Traditionen berücksichtigt und eine ganzheitliche – biologische, psychologische, soziale und spirituelle – Sicht der menschlichen Person vermittelt.“
Regula Zwahlen