Slowakei: Kritik am Verbot öffentlicher Gottesdienste wächst
In der Slowakei wächst die Kritik am seit dem Jahreswechsel geltenden Verbot jeglicher öffentlicher Gottesdienste. Der frühere Außenminister und EU-Kommissar Ján Figel‘ sieht durch die von der Regierung verordnete Maßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie sowohl die slowakische Verfassung wie auch die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt. Er hat laut Medienberichten Premierminister Igor Matovič zum Handeln aufgefordert, aber auch Beschwerde beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) eingelegt und den slowakischen Generalstaatsanwalt eingeschaltet.
In einem öffentlichen Schreiben an die Regierung in Bratislava verlangt Figel‘, dass die Regeln des sogenannten „Covid-Automaten“ so abgeändert werden, dass das Bürgerrecht auf freie Religionsausübung erhalten bleibt. Das mehrstufige System regelt in der Slowakei seit Anfang Februar je nach Entwicklung der Infektionszahlen in den einzelnen Landkreisen die Beschränkungen des öffentlichen Lebens. Erst nach Überwindung der aktuell „schwarzen Phase“ ist die Erlaubnis öffentlicher Gottesdienste mit einer 15-Quadratmeter-Regel pro Gottesdienstteilnehmer und unter Nachweis eines negativen Tests vorgesehen.
Die Verfassung ermögliche der Regierung kein gänzliches Verbot öffentlicher Gottesdienste und damit faktisch die Schließung der Kirchen, kritisiert Figel‘. Er beruft sich unter anderem darauf, dass das staatliche Grundgesetz ausdrücklich die freie und auch gemeinsame Ausübung der Religion bestätige. Gleichermaßen garantiere die Europäische Menschenrechtskonvention die Religionsfreiheit.
Figel‘ war von 2016 bis 2019 EU-Sondergesandter für Religionsfreiheit außerhalb der Union. In keinem Nachbarstaat seien in der Pandemie mit Blick auf Gottesdienstverbote und Kirchentschließungen derart strikte Maßnahmen ergriffen worden wie in der Slowakei, argumentiert er in seinem Brief an Premier Matovič und weitere Regierungsmitglieder. Zudem sei seelische Gesundheit eine Grundvoraussetzung der physischen und gesamten Gesundheit des Menschen. „Wer nach ihrem geistlichen Leben greift“, schade daher der Gesellschaft, so der frühere Vorsitzende der Christdemokratischen Bewegung (KDH).
Die grundlegende Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen gegen die Pandemie auch im Bereich der Kirchen und Religionsgemeinschaften stellt Figel‘ dabei gar nicht in Frage. Es sei aber besser, wenn diese von Kirchen und Religionsgesellschaften nach einem Dialog mit den zuständigen staatlichen Stellen und in Übereinstimmung mit dem öffentlichen Interesse beschlossen würden. (Quelle: Katholische Presseagentur Kathpress, www.kathpress.at)