Tschechien: Restitution von Zisterzienser-Besitz war rechtmäßig
Erfreuliche Nachrichten für die südböhmische Zisterzienserabtei Vyšší Brod (Hohenfurth): Der Verfassungsgerichtshof in Brno hat in letzter Instanz geurteilt, dass die Rückgabe von Grundstücken an das Kloster im Rahmen der Restitutionen vom kommunistischen Regime verstaatlichter kirchlicher Vermögenswerte rechtmäßig erfolgt ist. Das berichten tschechische Medien unter Berufung auf den am 12. Januar veröffentlichten Höchstrichter-Entscheid. Die Verwaltung der staatlichen Forste hatte zuvor gegen die in den Jahren 2016 bis 2018 erfolgte Rückgabe von rund 2000 Hektar Land an die Abtei Einspruch erhoben. Während das Kreisgericht in České Budějovice die Klage der Staatsforste in erster Instanz zurückwiesen hatte, gelangte das Oberlandesgericht in Prag zur gegenteiligen Auffassung. Es urteilte, dass die Ländereien nicht an die Abtei herausgegeben werden dürften.
Das Verfassungsgericht bestätigte nun aber rechtskräftig die Rechtmäßigkeit der Restitution. Die Enteignung der kirchlichen Gründe sei auf Basis der sogenannten Beneš-Dekrete erfolgt, aber unrechtmäßigerweise erst nach der Machtergreifung der Kommunisten von 1948. Zwei Versuche der demokratischen Regierung von 1945 bis 1948, die Grundstücke aufgrund einer unterstellten Kollaboration der Mönche mit den nationalsozialistischen Machthabern der Jahre 1939 bis 1945 zu konfiszieren, seien fehlgeschlagen; damit sei erwiesen, dass die Enteignung Teil der nicht durch die Beneš-Dekrete abgedeckten kommunistischen Kirchenverfolgung gewesen sei, so Gerichtssprecher David Uhlíř.
Die Abtei Hohenfurth war von den Nationalsozialisten aufgehoben und ihre Grundstücke konfisziert worden. Unmittelbar nach Ende des Zweiten Weltkriegs konnten die Zisterzienser zunächst in die Abtei zurückkehren, bevor das Kloster nach der Machtübernahme der Kommunisten erneut aufgehoben wurde. Weil die Zisterzienser ordentliche Bürger der Ersten Tschechoslowakischen Republik gewesen waren, erhielten sie Konvent, Abtei und Kirche bereits aufgrund der allgemeinen Restitutionsgesetze des Jahres 1990 zurück.
Im Rechtsstreit um weitere 2100 Hektar Landbesitz der Abtei hatten das Oberlandesgericht in Prag und der Oberste Gerichtshof in Brno der Klage der Staatsforste hingegen Recht gegeben. Den Großteil der Besitzungen der Mönche hatte bereits die Tschechoslowakische Republik nach ihrer Errichtung im Jahr 1918 eingezogen. (Quelle: Katholische Presseagentur Kathpress, www.kathpress.at)