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Tschechien: Wieder aufgeflammte Debatte um Restitutionsgesetz

23. November 2017
Die Tschechische Bischofskonferenz sieht keine Veranlassung die Debatte über die Restitution von früherem Kircheneigentum neu aufzurollen. „Wir wollen nicht überflüssig Öl ins Feuer gießen“, erklärte der Erzbischof von Prag, Dominik Kardinal Duka, mit Blick auf die von Andrej Babiš erhobene Forderung, die 2013 vereinbarten Entschädigungszahlungen des Staates an die Kirchen mit einer 19-prozentigen Steuer zu belegen.

Der Multimilliardär Babiš, der die Parlamentswahl vom Oktober 2017 gewonnen hatte, hat laut der zu seinem Konzern gehörenden Zeitung „Lidove noviny“ vorgeschlagen, die gesetzlich vereinbarten Entschädigungszahlungen an die Kirchen im Nachhinein mit einer 19-prozentigen Steuer zu belegen. 2013 hatte sich der tschechische Staat in einem Restitutionsgesetz dazu verpflichtet, 56 Prozent der in den 1950er Jahren von Kirchen konfiszierten Gebäude, Wälder und Ländereien zurückzugeben. Für nicht mehr restituierbare Liegenschaften – so nicht mehr existierende Kirchen oder Klöster – sollen bis 2043 umgerechnet 2,36 Milliarden Euro ausgezahlt werden. Im Gegenzug zieht sich der Staat aus der Finanzierung der Kirchen zurück, so bezahlt er bis dato noch die Gehälter der Geistlichen.

Der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Stanislav Přibyl, betonte, die katholische Kirche betrachte die Restitutionsfrage als „abgeschlossen“. In die aktuelle Debatte um die Entschädigungszahlungen werde man nicht eintreten, dazu sei bereits „alles gesagt“. Přibyl wies darauf hin, dass mit den Restitutionsgegnern in den letzten Jahren ein Dialog geführt worden sei, und die betreffenden Politiker hätten dem Kompromiss zuletzt nicht mehr widersprochen. So hätten sich Befürchtungen, der finanzielle Ersatz sei zu hoch angesetzt, und andere verbreitete politische Argumente nicht bestätigt. 2013 wies zudem das Verfassungsgericht eine Beschwerde gegen das Restitutionsgesetz ab.

Babiš‘ Vorgehen hängt mit den laufenden Gesprächen zur Regierungsbildung zusammen. Offenbar hatte sich die Kommunistische Partei Böhmens und Mährens bereit erklärt, eine von Babiš und seiner Partei ANO geführte Minderheitsregierung als Gegenleistung für die Besteuerung der Kirchenentschädigung zu unterstützen. Dasselbe gilt für die rechtsextreme Partei der direkten Demokratie. Zahlreiche Juristen und Politiker kritisierten die Forderung des designierten Ministerpräsidenten, die Einschätzungen lauteten von „schwer durchsetzbar“ über „absurd“ bis zu „populistisch und verfassungswidrig“. Daraufhin drückte sich Babiš vorsichtiger aus und meinte, er wisse nicht, ob die Besteuerung rechtlich möglich sei. Die katholische Kirche geht ihrerseits davon aus, dass „Verträge einzuhalten sind“. (© 2016 KNA. Alle Rechte vorbehalten; mit Material von Kathpress)