Tschechien und Vatikan unterzeichnen Grundlagenvertrag
Der Vatikan und die Tschechische Republik haben nach jahrzehntelangen Verhandlungen ein Rahmenabkommen über die Staat-Kirche-Beziehungen geschlossen. Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin und der tschechische Ministerpräsident Petr Fiala unterzeichneten das Dokument am 24. Oktober in Prag, wie der Vatikan mitteilte. Der Vertrag regelt in 16 Artikeln den rechtlichen Status und Tätigkeitsfelder der katholischen Kirche in Tschechien.
Tschechien war bisher das einzige postkommunistische EU-Mitglied, das noch keinen gültigen Grundlagenvertrag mit dem Heiligen Stuhl abgeschlossen hatte. Anfang der 2000er Jahre war zwar ein Konkordatsvertrag ausgehandelt worden. Das tschechische Parlament lehnte dessen Ratifikation 2003 aber ab. Der damalige Präsident Václav Klaus und ein Teil der Parlamentarier argumentierten damals mit einer angeblichen Privilegierung der katholischen Kirche gegenüber anderen Religionsgemeinschaften.
Das Abkommen ziele darauf ab, die Religionsfreiheit der Gläubigen und folglich auch die Freiheit der Kirche bei der Erfüllung ihrer Mission weiter zu gewährleisten, hielt der Vatikan in seinem Kommuniqué fest. Gesetzliche Einschränkungen der Religionsfreiheit durch den Staat könne es nur geben, wenn dies etwa zum Schutz der öffentlichen Ordnung oder der Gesundheit unbedingt erforderlich sei.
Weiter erkennt der Vertrag das Recht der Kirche zur Gründung von Bildungs- und Wohltätigkeitseinrichtungen an und regelt auch die Seelsorge in Gefängnissen, Sozialeinrichtungen und Krankenhäusern sowie bei Polizei und Streitkräften. Auch das Beichtgeheimnis von Seelsorgern wird geschützt.
„Es ist uns gelungen, einen bilateral ausgewogenen Vertrag auszuhandeln, der unsere Rechtsordnung vollständig respektiert, aber einige Verfahren klarstellt und einige Angelegenheiten klärt, die als kontrovers angesehen werden könnten“, sagte Regierungschef Fiala laut Nachrichtenagentur CTK. Gleichzeitig betonte Fiala, dass das Abkommen die Eigentumsverhältnisse zwischen dem Staat und der katholischen Kirche nicht regelt.
Die neue Vereinbarung muss dem Parlament in Prag noch zur Ratifizierung vorgelegt werden. Das Abkommen trete am ersten Tag jenes Monats in Kraft, der auf den Austausch der Ratifizierungsurkunden folgt, teilte das vatikanische Presseamt mit.
Kardinalstaatssekretär Parolin traf in Prag auch mit Staatspräsident Petr Pavel auf der Prager Burg zusammen. Für den Nachmittag war auch ein Gottesdienst mit den tschechischen Bischöfen im Veitsdom vorgesehen. (Quelle: Katholische Presseagentur Kathpress, www.kathpress.at)