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Ukraine: Gesetz zur Namensänderung von Religionsgemeinschaften angenommen

10. Januar 2019

Mit der Veröffentlichung in der offiziellen Zeitung des Parlaments, Holos Ukrayiny, ist am 26. Dezember das umstrittene Gesetz Nr. 5309 über Gewissensfreiheit und Religionsgemeinschaften in Kraft getreten. Das Gesetz schreibt unter anderem vor, dass Religionsgemeinschaften, die Teil einer religiösen Organisation mit Sitz in einem anderen Staat sind, dies bereits in ihrem Namen anzeigen müssen. Dies gilt allerdings nur, wenn es sich beim Sitz des Verwaltungszentrums „um einen Staat handelt, der vom Gesetz her als militärischer Aggressor gegen die Ukraine und/oder als Besatzungsmacht eines Teils des Territoriums der Ukraine“ definiert wird. Im Parlament hatten am 20. Dezember 240 Abgeordnete bei 31 Gegenstimmen für die Annahme gestimmt, der ukrainische Präsident Petro Poroschenko hatte das Gesetz am 22. Dezember unterschrieben.

 

Die staatliche Abteilung für Religionen und Nationalitäten muss nun untersuchen, welche Religionsgemeinschaften von den neuen Regelungen betroffen sind. Danach haben die Gemeinschaften neun Monate Zeit, ihren Namen zu ändern und die entsprechenden Dokumente bei den Behörden einzureichen. Andernfalls erlischt die Gültigkeit jenes Teils ihres Statuts, das den Namen betrifft. Ihre Bezeichnung muss die Verbindung zur betreffenden Religionsgemeinschaft, deren Zentrum sich in einem Aggressorstaat befindet, verdeutlichen und deren Namen enthalten, darf aber den Zusatz „in der Ukraine“ tragen. Kritiker des Gesetzes befürchten, es richte sich ausschließlich gegen die Ukrainische Orthodoxe Kirche (UOK), die dem Moskauer Patriarchat untersteht und bis vor kurzem die einzige kanonische orthodoxe Kirche in der Ukraine war.

Die UOK will ihre Rechte „mit allen legalen Mitteln“ verteidigen. Nachdem ihr Aufruf an Poroschenko, ein Veto gegen das Gesetz einzulegen, gescheitert ist, bereitet sie nun eine Beschwerde an das Verfassungsgericht vor. Erzbischof Kliment (Vetscherja) von der Informationsabteilung der UOK unterstrich jedoch zugleich, das Gesetz betreffe seine Kirche nicht. Denn diese unterhalte „keine Beziehungen zu einem ausländischen Zentrum“ und sei keinem solchen Zentrum untergeordnet, das in einem Aggressorstaat liege. Daher gebe es keinen Grund, den Namen der UOK zu ändern. Diese Meinung vertritt auch Vladimir Legojda, der Vorsitzende der Synodalabteilung für Kirche, Gesellschaft und Medien der Russischen Orthodoxen Kirche (ROK): Das Statut der UOK halte klar Kiew als Zentrum fest. So deutlich ist das im Statut aber erst seit einer Anpassung Ende 2017 festgeschrieben, die wohl unter dem Eindruck des Gesetzesentwurfs beschlossen worden war. Außerdem könnten sich der Hl. Synod der ROK und ihre Bischofsversammlungen überall treffen, erklärte Legojda weiter. Bis 2014 habe sich der Synod jedes Jahr einmal in Kiew getroffen und das letzte Treffen habe in Minsk stattgefunden.

Erzpriester Igor Jakimtschuk, Sekretär des Außenamtes des Moskauer Patriarchats, erklärte, das Gesetz ziele „offensichtlich darauf, religiöse Konfrontationen im Land auszulösen, und wird zu mehr Instabilität in der ukrainischen Gesellschaft führen“. Zudem verglich er es mit dem Judenstern im nationalsozialistischen Deutschland. In einem offiziellen Statement der UOK heißt es, das Gesetz verletze die Religionsfreiheit und diskriminiere Millionen ukrainischer Gläubiger. Als säkularer Staat dürfe die Ukraine sich nicht in kirchliche Angelegenheiten einmischen, der Zwang zu einer Namensänderung stelle aber eine Einmischung dar. Zudem wird die Vermutung geäußert, es gehe bei der Gesetzesänderung um eine Bevorzugung der neu gegründeten Orthodoxen Kirche der Ukraine. Diese habe es ebenfalls auf die Bezeichnung „Ukrainische Orthodoxe Kirche“ abgesehen.

Bei der Unterzeichnung des Gesetzes betonte Poroschenko, das verfassungsmäßige Recht der Ukrainer auf freie Wahl der Religion werde respektiert. Das Gesetz verbessere die Bedingungen dafür, weil eine Wahl einfacher zu treffen sei, wenn die „Dinge bei ihrem Namen genannt“ würden, und die Bürger über genug Informationen verfügten. Das Gesetz sorge genau dafür. (NÖK)

Essay on the New Ukrainian Law on Religion
The problem of conversions between religious communities has existed in Ukraine  since the late 1980s and early 1990s, when the country was struggling for independence and its religious map was being formed.