Polen: Neues Abtreibungsgesetz in Kraft
Am 27. Januar 2021 ist die am 22. Oktober 2020 beschlossene Verschärfung der Abtreibungsgesetzgebung in Polen mit der Veröffentlichung der Urteilsbegründung in Kraft getreten. Daraufhin fanden in mehreren polnischen Städten wie bereits im Herbst Demonstrationen statt, die sich auch gegen die Haltung der katholischen Kirche richteten.
Ab sofort sind Abtreibungen in Polen nur noch legal, wenn die Gesundheit der Schwangeren gefährdet oder die Schwangerschaft Ergebnis einer Straftat wie einer Vergewaltigung ist. Als verfassungswidrig hat dagegen das Gericht die bisher erlaubte Abtreibung von schwer fehlgebildeten Föten erklärt. Das Verfassungsgericht hat bereits im Oktober auf die Folgen der neuen Gesetzeslage hingewiesen. Angesichts der äußerst schweren Lage der Mütter sei künftig eine reale Hilfe seitens des Staates nötig, um die Eltern mit der Erziehung eines schwerkranken Kindes nicht alleine zu belasten.
An der Plenarsitzung vom 9. Februar verurteilten mehrere Abgeordnete des Europäischen Parlaments die Umsetzung des Urteils des Verfassungsgerichts. Das Recht einer Frau, Entscheidungen über ihre eigene Schwangerschaft zu treffen, ohne strafrechtlich verfolgt zu werden, sollte in keinem EU-Land als verfassungswidrig angesehen werden. Zudem verurteilten sie den unverhältnismäßigen Gebrauch von Gewalt gegenüber den friedlichen Demonstrierenden.
Regula Zwahlen
Lange Zeit galt die katholische Kirche in Polen als wichtiges Element der nationalen Identität, Kritik wurde nur zurückhaltend und an individuellen Vertretern der Kirche geäußert. Diese Haltung scheint sich nun deutlich zu wandeln, wie Agnieszka Halemba erklärt.
Weiterlesen
Das Verfassungsgericht in Polen hat mit einem kontroversen Entscheid das Abtreibungsrecht deutlich verschärft. Elżbieta Adamiak nimmt die Position der Kirche zu der Frage sowie ihren Umgang mit den massiven Protesten in den Blick, die vom Beschluss ausgelöst wurden.
Weiterlesen