Tschechien: Gericht stuft Grundlagenvertrag mit dem Vatikan als nicht verfassungskonform ein
Das tschechische Verfassungsgericht hat Teile des Grundlagenvertrags zwischen dem tschechischen Staat und dem Vatikan als verfassungswidrig erklärt. Mit der Entscheidung vom 1. April kann das Konkordat nicht in Kraft treten, wobei ihm dazu auch die Unterschrift des Präsidenten fehlt. Von den beiden Parlamentskammern war der Vertrag, der im Oktober 2024 vom damaligen Ministerpräsidenten Petr Fiala und dem vatikanischen Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin unterzeichnet worden war, gebilligt worden. 2025 hatte Präsident Petr Pavel seine Unterschrift verweigert, wodurch das Dokument nicht ratifiziert wurde; inzwischen gab es in Tschechien einen Regierungswechsel.
Das Verfassungsgericht bemängelte zwei Artikel von insgesamt 16, mit denen der rechtliche Status und die Tätigkeitsfelder der römisch-katholischen Kirche in Tschechien geregelt werden sollten. Der erste betrifft das Beichtgeheimnis, dessen Schutz laut dem Verfassungsgericht „absolut“ wäre. Dieser Schutz verleihe der katholischen Kirche eine ungerechtfertigte Sonderstellung, ohne vergleichbare Garantien für andere Glaubensgemeinschaften. Das widerspreche der staatlichen Neutralität und dem Prinzip der Nicht-Diskriminierung. Der zweite Artikel betrifft den Zugang zu kirchlichen Archiven. Gemäß dem Grundlagenvertrag hätte die Kirche frei darüber entscheiden können, ob und wie sie ihre historischen Dokumente Forschenden zugänglich macht. Dies wies das Verfassungsgericht zurück, da solche Archive Teil des nationalen Kulturerbes seien und daher für die Öffentlichkeit zugänglich sein müssten. Grundsätzlich stellte das Gericht die Vereinbarung eines derartigen Vertrags nicht infrage, solange weder die staatliche Souveränität noch die grundsätzliche Trennung von Staat und Kirche verletzt würden.
Der Gerichtsentscheid hat in Tschechien eine politische Debatte ausgelöst. Präsident Petr Pavel fühlt sich in seiner Weigerung, das Dokument zu unterzeichnen, bestätigt, während sich die aktuelle Regierung bisher zurückhaltend verhält. Kritik kam aus dem konservativen Lager, wobei bedauert wurde, dass eine Chance auf Rechtssicherheit und klare Regeln vertan worden sei. Liberale und progressive Parteien begrüßten hingegen die klare Trennung von Staat und Kirche in dem Urteil. (mit Material von Kathpress) (NÖK)