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Belarus: Lukaschenka unterzeichnet repressives Religionsgesetz

11. Januar 2024

Anfang Januar hat Alexander Lukaschenka den Gesetzesentwurf über Anpassungen am Gesetz über die Gewissensfreiheit unterzeichnet. Das neue Religionsgesetz ist umstritten, da es als repressiv und nicht im Einklang mit internationalen Standards gilt. Auf die belarusischen Religionsgemeinschaften kommen verschiedene Einschränkungen sowie Verschärfungen bei der Registrierung zu, außerdem wird ihnen jegliche politische Aktivität untersagt. Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes müssen sich alle religiösen Organisationen in Belarus neu registrieren. Ohne staatliche Registrierung ist die religiöse Tätigkeit illegal.

Die belarusische Theologin Natallia Vasilevich stellt die religionsrechtliche Verschärfung in Zusammenhang mit dem staatlichen Vorgehen gegen alle freiheitlichen Bereiche der Gesellschaft seit den Massenprotesten gegen die gefälschten Präsidentschaftswahlen in Belarus 2020. Die Unterzeichnung des Gesetzes stelle die „Umsetzung des staatlichen Programms zur völligen Entpolitisierung der Kirchen“ dar, erklärte sie in einem Kommentar für die Deutsche Welle. Im Gesetz werde den Kirchen zwar politische Aktivität verboten, nicht aber die „Teilnahme am gesellschaftlichen Leben“. Daher werde in Zukunft jegliche vom Regime erwünschte Politik, zu der sie die Kirchen beiziehen möchte, als „gesellschaftliches Leben“ deklariert werden, während jede unerwünschte Tätigkeit der Kirchen als „Politik“ eingestuft würde. Zudem verbiete das Gesetz jegliche Aktivität, die nicht der Ideologie und Politik des Regimes entspricht oder „auf die Diskreditierung der Republik Belarus gerichtet ist“. So werde von den Religionsgemeinschaften ein hoher Grad an Loyalität gegenüber dem aktuellen Regime verlangt, schreibt Vasilevich weiter.

Der wachsende Druck auf Religionsgemeinschaften in Belarus zeigt sich nicht nur an der kürzlichen Liquidierung der Freikirche Neues Leben, sondern auch an unverhohlenen Drohungen gegenüber der größten Glaubensgemeinschaft des Landes, der Belarusischen Orthodoxen Kirche. Am 20. Dezember 2023 fand die Versammlung der Geistlichen der Eparchie Minsk statt, an der 239 orthodoxe Geistliche aus der Hauptstadt und der Umgebung teilnahmen, um den Rechenschaftsbericht des Metropoliten anzuhören. Zu Gast war die Leiterin der Hauptabteilung für ideologische Arbeit und Fragen der Jugend des Exekutivkomitees der Stadt Minsk, Olga Tschemodanova. In ihrer Rede gab sie Geistlichen, die ideologisch nicht auf der Linie des Regimes sind, zu verstehen, dass sie das Gefängnis erwarte. Sie erklärte, dass die Behörden im vergangenen Jahr über 500 religiöse Gemeinden überprüft und dabei die Verbreitung extremistischer Literatur verhindert hätten, außerdem hätten sie festgestellt, dass in Kirchen für den Sieg der Ukraine gebetet werde. Sie beklagte, dass 75 Prozent der Vorsteher von Kirchen in Minsk nicht in den staatlichen Medien aufträten, lediglich das Kloster der Hl. Elisabeth und eine Kirchgemeinde seien aktiv. Das betreffende Kloster unterstützt sehr aktiv Russlands Krieg gegen die Ukraine, unter anderem mit Veranstaltungen und Spenden. Tschemodanova verlangte zudem, die Websites der Gemeinden „in Ordnung zu bringen“, deren Inhalte werden ihr zufolge ebenfalls überwacht.

Alexander Rumak, der Bevollmächtigte für Religions- und Nationalitätenfragen, verkündete, dass es in den Kirchen keinerlei „nichtreligiöse Symbolik“ geben dürfe. Zudem wies er darauf hin, dass die orthodoxe Kirche im Vergleich mit anderen belarusischen Religionsgemeinschaften die meisten ausländischen Vertreter habe. Metropolit Veniamin (Tupeko) von Minsk, das Oberhaupt der Belarusischen Orthodoxen Kirche, thematisierte in seinem Auftritt, dass sich an den Schulen nur ca. 10 von 900 Schülerinnen und Schülern für den freiwilligen orthodoxen Religionsunterricht einschrieben. Besorgt zeigte er sich über den Rückgang der religiösen Dienste, insbesondere Taufen. Außerdem behauptete er, dass das, „was jetzt in der Ukraine passiert“, mit der „Lockerung“ der Kirche begonnen habe. (NÖK)

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